Homöopathie für Psychotherapeuten nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG)
Zur Unterstützung der Therapie darf ich Ihnen im Rahmen der Behandlung homöopathische Mittel und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel empfehlen.
Diese unterstützen bei akuten Beschwerden, wie z.B. Schlaflosigkeit, nervösen Störungen, Stimmungsschwankungen, Erschöpfung, Ruhelosigkeit, Ängsten, erhöhter Reizbarkeit, innerer Unruhe, Prüfungsangst, Lampenfieber, nervösen Magen- und Darmbeschwerden .
Die gesetzliche Grundlage der Homöopathie für Heilpraktiker Psychotherapie (HeilprG):
Entsprechend eines Beschlusses des Hessischen Sozialministeriums (AZ: V1-18b 2500 vom 22. Februar 2012) ist Heilpraktikern/innen, die über eine Heilpraktikererlaubnis eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie verfügen auch im Bundesland Hessen erlaubt, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung zur Therapieunterstützung zu empfehlen – dies gilt auch für homöopathische Mittel.
Therapeutischer Einsatz von Homöopathika durch HP Psychotherapie siehe auch www.vfp.de Heft 3/2012
Hessisches Sozialministerium 22.02.2012 AZ: V1-18b 2500