Hypnose KIP Kunsttherapie

Heike Altner

 

64521 Groß-Gerau

Darmstädterstraße 121

Wünschen Sie weitere Informationen, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf:

0 1522 100 53 76 (Box)

oder heike(at)altner.org

Homöopathie für Psychotherapeuten nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG)

Zur Unterstützung der Therapie darf ich Ihnen im Rahmen der Behandlung homöopathische Mittel und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel empfehlen.

Diese unterstützen bei akuten Beschwerden, wie z.B. Schlaflosigkeit, nervösen Störungen, Stimmungsschwankungen, Erschöpfung, Ruhelosigkeit, Ängsten, erhöhter Reizbarkeit, innerer Unruhe, Prüfungsangst, Lampenfieber, nervösen Magen- und Darmbeschwerden .

Die gesetzliche Grundlage der Homöopathie  für Heilpraktiker Psychotherapie (HeilprG):

 

Entsprechend eines Beschlusses des Hessischen Sozialministeriums (AZ: V1-18b 2500 vom 22. Februar 2012) ist Heilpraktikern/innen, die über eine Heilpraktikererlaubnis eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie verfügen auch im Bundesland Hessen erlaubt, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung zur Therapieunterstützung zu empfehlen – dies gilt auch für homöopathische Mittel.

Therapeutischer Einsatz von Homöopathika durch HP Psychotherapie siehe auch www.vfp.de Heft 3/2012

Hessisches Sozialministerium 22.02.2012 AZ: V1-18b 2500

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